ADA Schein | Ausbilderschein | Ausbildung der Ausbilder

Der AdA-Schein wird umgangssprachlich auch als Ausbilderschein bezeichnet und gilt derzeit als Befähigung, um als Ausbilder tätig sein zu können. Fachlich wird unter dem Begriff AdA die „Ausbildung der Ausbilder“ verstanden.

Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildungsbetriebe werden im Berufsbildungsgesetz (BBiG) genauesten beschrieben und sind in der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) festgehalten.

Laut der AEVO müssen Ausbilder sowohl fachlich, als auch persönlich geeignet sein, um Auszubildende zu beschäftigen.

In den letzten Jahren gab es bezüglich der Ausbildung von Auszubildenden einige Änderungen, die einen direkten Einfluss auf das Beschäftigungsverhältnis haben.
So kam es zwischen 2003 und 2009 zu einer Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Ziel war es, die Voraussetzungen der Ausbildungsbetriebe zu vereinfachen, um neue Ausbildungsplätze zu schaffen.

Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) mit anschließender AdA-Prüfung ist recht zeit- und kostenintensiv. Durch die Aussetzung der AEVO hoffte man, dass so die Hürde weniger hoch sei, um auszubilden. Doch die Realität sah etwas anders aus. Zum einen wurde die erhoffte Anzahl der neu geschaffenen Ausbildungsplätze bei Weitem nicht erreicht. Außerdem wurde nachgewiesen, dass sich die Qualität der Ausbildung während dieser Zeit verschlechtert hatte.

Seit dem 01.08.2009 ist es laut AEVO nun wieder Pflicht, dass in Ausbildungsbetrieben mindestens ein Ausbilder beschäftigt ist, der über einen AdA-Schein verfügt und für die Ausbildung verantwortlich ist.

Lehrgänge zur Vorbereitung der AdA-Prüfung

Die AdA-Prüfung wird von den entsprechenden Stellen, wie den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern, abgenommen. Ebenso sind die Ärztekammern und die Rechtsanwalts- und Notarskammern für die Abnahme der AdA-Prüfung zuständig. Die Prüfung selbst besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil, wobei häufig Präsentationen im Vordergrund stehen. Ziel ist es, die sozialpädagogischen Kompetenzen des künftigen Ausbilders zu prüfen.

Prinzipiell könnte sich Jeder bei der zuständigen Stelle zur AdA-Prüfung anmelden, was jedoch nicht zu empfehlen ist, da viele Fragen zu Recht und Gesetz in der Prüfung inbegriffen sind, die man in der Regel vorher lernen sollte.

Seit der Wiedereinführung der AEVO im August 2009 werden für die rund 350 anerkannten Ausbildungsberufe wieder vermehrt Lehrgänge zur Vorbereitung auf die AdA-Prüfung angeboten. Lehrgänge für die Eignungsprüfung können bei den zuständigen Kammern besucht werden oder aber bei privaten und öffentlichen Anbietern, wie beispielsweise der Volkshochschule. Ebenso können Lehrgänge in Form eines Fernstudiums bei einer Berufsakademie in Anspruch genommen werden.

Die Dauer des AdA-Prüfungslehrganges ist abhängig von der jeweiligen Bildungseinrichtung, Gleiches gilt auch für die entstehenden Kosten, die für den Lehrgang entrichtet werden müssen. Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (Bibb) wird bei einem AdA-Vorbereitungskurs mit einem Unterrichtsplan von 120 Einheiten je 45 Minuten gerechnet. Im Durchschnitt nehmen die Kursteilnehmer an rund 100 Unterrichts-Einheiten teil. Größere Schwankungen sind, je nach Anbieter, hinsichtlich der Kosten zu erwarten. Während für einige AdA-Vorbereitungslehrgänge lediglich 130 Euro anfallen, können sich die Kosten durchaus auch auf rund 800 Euro belaufen. Laut der Stiftung Warentest kann man jedoch von einem durchschnittlichen Preis von 460 Euro für den Lehrgang rechnen. Hinzu kommen die anfallenden AdA-Prüfungsgebühren, die sich auf 100-200 Euro belaufen.

Grundsätzlich ist es sehr lohnenswert, die AdA-Prüfung abzulegen, da der Besitz eines AdA-Scheins als zusätzliche berufliche Qualifikation von den meisten Arbeitgebern anerkannt ist. Somit gilt der AdA-Schein als Pluspunkt in den Bewerbungsunterlagen.